Das Volkshaus Jena ist Eigentum der Stadt Jena und wird von JenaKultur betrieben. Es bietet die Veranstaltungsräume zur temporären veranstaltungsbezogenen Nutzung an.
Kontakt: JenaKultur | Eigenbetrieb der Stadt Jena, Knebelstraße 10, 07743 Jena, Tel. +49 3641 49-8300.
Die Hausordnung des Volkshauses Jena bestimmt die Rechte und Pflichten von Besucher:innen, Gästen, Veranstalter:innen und sonstigen Personen während ihres Aufenthalts für das gesamte Gebäude und Gelände.
Besucher:innen, Gäste, Veranstalter:innen und sonstige Personen erkennen diese Hausordnung mit dem Betreten des Gebäudes sowie des Außengeländes an. Änderungen und Ausnahmen zu dieser Hausordnung bedürfen der Schriftform.
Das Betreten des Volkshauses Jena erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet der/die Betreiber:in nicht.
Die allgemeinen Rechtsvorschriften, insbesondere zum Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bleiben hiervon unberührt.
Die Mitarbeiter:innen des Volkshauses Jena als Berechtigte von JenaKultur üben gegenüber allen Personen das Hausrecht aus. Darüber hinaus ist den Weisungen der von JenaKultur eingesetzten Beaufragten in folgenden Punkten Folge zu leisten:
Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, Taschenkontrollen durchzuführen und nicht zulässige Gegenstände nach eigenem Ermessen für die Dauer der Veranstaltung einzuziehen.
Es ist nicht zulässig, gefährliche, sperrige oder als Wurfgeschoss geeignete Gegenstände in das gesamte Gebäude und Gelände zu bringen, wie zum Beispiel Flaschen, Büchsen, Waffen (jeglicher Art), Fahnenstangen, Leitern, Klappstühle, Kisten und ähnliches oder FCKW-haltige Gasdruckflaschen mitzuführen und zu benutzen.
Weiterhin dürfen keine Gegenstände in den Besucher- und Bühnenraum geworfen werden.
Besucher:innen, Gäste, Veranstalter:innen oder sonstige Personen, die nicht bereit sind, nicht zulässige Gegenstände außerhalb des Veranstaltungsbereiches zu deponieren, werden nicht eingelassen und vom Veranstaltungsbereich verwiesen. Eine Rückerstattung des Eintrittgelds erfolgt nicht.
Weiterhin behält sich JenaKultur als Betreiber vor, Personen, die den Verlauf einer Veranstaltung stören und / oder Besucher:innen, Gäste oder sonstige Personen beleidigen bzw. tätlich angreifen, vom gesamten Gebäude und Gelände zu verweisen. Dazu gehören auch Personen, die erkennbar unter Drogeneinfluss stehen oder stark alkoholisiert sind, erkennbar gewaltbereit oder zur Anstiftung von Gewalt bereit sind oder bei denen bereits ein Hausverbot vorliegt. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittgelds.
JenaKultur kann ebenso von dem/der Veranstalter:in / Nutzer:in verlangen, dass o.g. Personen von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. JenaKultur ist berechtigt, die persönlichen Daten von Personen, die gegen diese Hausordnung verstoßen, aufzunehmen oder vom Sicherheitspersonal aufnehmen zu lassen
Im Volkshaus Jena besteht im gesamten Innenbereich uneingeschränktes Rauchverbot. Das Benutzen von elektronischen Zigaretten oder elektronischen Shishas ist untersagt.
Die Verwendung von offenem Feuer oder feuergefährlichen Stoffen, Mineralölen, Spiritus, verflüssigter und verdichteter Gase oder ähnliches im gesamten Veranstaltungsgebäude bedürfen der Genehmigung durch JenaKultur.
Es ist nicht zulässig, pyrotechnisches Material wie z. B. Feuerwerkskörper mit sich zu führen, abzubrennen oder abzuschießen, sowie Feuer zu machen.
Foto-, Rundfunk-, Fernseh- und Tonaufnahmen, insbesondere für eine gewerbemäßige Verwendung, bedürfen der Genehmigung durch JenaKultur oder des Veranstalters. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine solche Genehmigung. Das Mitbringen von professionellen Kameras und Mitschnittgeräten ist nur den genehmigten Personen gestattet.
Der/Die Veranstaltungsbesucher:in willigt mit Betreten des Volkshauses ohne Anspruch auf Vergütung ein, im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen seiner Person erstellen, vervielfältigen und senden sowie zu Eigenzwecken des Veranstalters nutzen zu lassen. Im genauen heißt dies: für PR, redaktionelle und werbliche Zwecke in Publikationen, Printmedien, auf Plakaten und Anzeigen sowie im Internet und Web 2.0. Diese Bestimmung gilt gleichsam bei minderjährigen Zuschauer:innen, die in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertreter oder erziehungsbeauftragten Personen die Veranstaltung besuchen. Diese Einwilligungen erfolgen zeitlich und räumlich unbeschränkt.
Besucher:innen, Gäste oder sonstigen Personen kann der Zutritt verweigert werden, wenn behördliche Auflagen oder die Sicherheit einer Veranstaltung, zum Beispiel wegen Überfüllung, dem Zutritt entgegenstehen.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person Veranstaltungen im Volkshaus Jena besuchen.
Es ist verboten, gewaltverherrlichende, rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische sowie rechts- und linksradikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten sowie Bevölkerungsgruppen durch Äußerungen, Gesten oder sonstiges Verhalten zu diskriminieren. Hierzu zählt auch das Verwenden entsprechender Transparente und Fahnen sowie das Tragen entsprechender Kennzeichen und Kleidung. Zuwiderhandlungen werden mit einem Hausverbot geahndet. JenaKultur wird in jedem Einzelfall prüfen, inwieweit die Erstattung einer Strafanzeige insbesondere wegen Verstoßes gegen die §§ 86a, 130 StGB in Betracht kommt.
Die Durchführung von Veranstaltungen mit verfassungsfeindlichen Inhalten ist verboten.
Ohne gültige Eintrittskarte oder sonstige Berechtigung darf das Gebäude und Gelände nicht betreten werden. Der Einlass in das Volkshaus Jena beginnt in der Regel eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn.
Eine Rücknahme von Eintrittskarten und die Erstattung des Eintrittsgelds erfolgt nur über die Vorverkaufsstelle, bei der die Eintrittskarte gekauft wurde, und bei einer generellen Veranstaltungsabsage.
Entstandene Personen- und / oder Sachschäden sind unverzüglich dem Personal des Volkshauses Jena oder dem/der Veranstalter:in zu melden. Später angezeigte Personen- und / oder Sachschäden werden nicht anerkannt.
Für den Verlust oder die Beschädigung von Garderobe, Schirmen, Mobiltelefonen, Laptops oder ähnlichen Gegenständen haftet JenaKultur nicht. Fundsachen sind beim Personal des Volkshauses Jena abzugeben. JenaKultur übernimmt keine Haftung für Fundsachen.
Alle Einrichtungen im Gebäude sowie die Außenanlagen des Geländes sind pfleglich und schonend zu benutzen. Jede:r Besucher:in, Gast, Veranstalter:in oder sonstige Person hat sich so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt, behindert oder belästigt wird.
Sämtliche Gänge, Notausgänge sowie Feuermelder und Feuerlöscheinrichtungen müssen jederzeit zugänglich sein. Das unberechtigte Öffnen von Fluchttüren ist untersagt.
Das Parken auf dem Gelände des Volkshauses Jena ist nur auf den gekennzeichneten Flächen und mit Genehmigung durch JenaKultur gestattet.
Es ist nicht zulässig, Speisen und Getränken mitzubringen. Des Weiteren ist auf die erworbenen Getränke und Speisen selbst zu achten.
Der Aufenthalt von Tieren, mit Ausnahme von Blindenführhunden oder Assistenzhunden, ist mit Rücksicht auf den Tierschutz im gesamten Gebäude untersagt.
Das Volkshaus Jena und das Außengelände darf weder beschriftet, bemalt, beklebt oder in sonstiger Weise beschmutzt werden. Die Beseitigung von Müll hat ausschließlich in den bereitgestellten Behältern zu erfolgen. Auf die ausschließliche Benutzung der zur Verfügung stehenden sanitären Einrichtungen wird explizit hingewiesen.